Rechtsprechung
   BVerwG, 03.08.1998 - 3 B 19.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,25704
BVerwG, 03.08.1998 - 3 B 19.98 (https://dejure.org/1998,25704)
BVerwG, Entscheidung vom 03.08.1998 - 3 B 19.98 (https://dejure.org/1998,25704)
BVerwG, Entscheidung vom 03. August 1998 - 3 B 19.98 (https://dejure.org/1998,25704)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,25704) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision wegen Verfahrensfehlern - Anforderungen für einen Verstoß gegen Denkgesetze

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung -

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1998 - 3 B 19.98
    Letztlich hat die Beschwerdebegründung eine Kritik an der Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts zum Inhalt, die aber einen Zulassungsgrund für die Revision nicht rechtfertigen kann (vgl. Beschluß vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 6).

    Grundsätze der Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich dem sachlichen Recht zuzuordnen, mit ihnen kann grundsätzlich ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht begründet werden (vgl. Beschluß vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - a.a.O.).

  • BVerwG, 28.04.1983 - 2 C 89.81

    Parteienprivileg - Schuldausschließungsgrund - Entlassung aus dem

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1998 - 3 B 19.98
    Richtig ist zwar, daß das Verwaltungsgericht den Rahmen seiner freien aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) nicht eingehalten hätte, wenn es bei seiner Würdigung von einem falschen oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen wäre und etwa wesentliche Bekundungen von Zeugen nicht berücksichtigt oder ihnen Erklärungen unterstellt hätte, die sie nicht abgegeben haben (vgl. Urteil vom 23. Januar 1984 - BVerwG 6 C 131.81 - Urteil vom 28. April 1983 - BVerwG 2 C 89.81 - Buchholz 237.6 § 39 LBG Nds. Nr. 1 = DVBl 1983, 1105).
  • BVerwG, 23.01.1984 - 6 C 131.81

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1998 - 3 B 19.98
    Richtig ist zwar, daß das Verwaltungsgericht den Rahmen seiner freien aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) nicht eingehalten hätte, wenn es bei seiner Würdigung von einem falschen oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen wäre und etwa wesentliche Bekundungen von Zeugen nicht berücksichtigt oder ihnen Erklärungen unterstellt hätte, die sie nicht abgegeben haben (vgl. Urteil vom 23. Januar 1984 - BVerwG 6 C 131.81 - Urteil vom 28. April 1983 - BVerwG 2 C 89.81 - Buchholz 237.6 § 39 LBG Nds. Nr. 1 = DVBl 1983, 1105).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht